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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Alle Jahre wieder: Sicher durch den TÜV

15.01.2022 | FAHRSCHUL-WISSEN

Trotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. Alle Jahre wieder stehen für Auto- und Motorradfahrer die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Um in Besitz einer gültigen Plakette zu gelangen, muss das eigene Fahrzeug alle zwei Jahre in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Untersuchung. Statistisch gesehen sind die Sorgen nicht unbegründet: Laut Angaben des TÜVs verweigerten die Prüfer knapp jedem vierten Auto das begehrte Prüfsiegel. „Besonders häufig sind es kleinere Mängel, wegen denen die Zulassung verwehrt wird“, weiß #userInhaber# von der #userName#, von Berufswegen Stammgast bei den zuständigen Prüfstellen. „Fehlende Papiere, abgelaufene Verbandskästen oder ein defektes Lämpchen sind besonders ärgerliche Gründe, durch den TÜV zu fallen. Wer selbst ein wenig Zeit in die Vorbereitung investiert, ist vor bösen Überraschungen gefeit und spart später Geld und Nerven.“ Stichwort Geld: Den preislichen Rahmen für die Haupt- und Abgasuntersuchung gestalten die Bundesländer und die jeweiligen Prüforganisationen selbst. Das Ende der einstigen Monopolstellung der TÜV-Verbände bedeutete auch eine Liberalisierung des Marktes, weshalb die Kosten zum Teil stark variieren. Großen finanziellen Spielraum haben die meisten Anbieter dabei jedoch nicht: So liegen die durchschnittlichen Kosten bei den Prüforganisationen für eine Haupt- inklusive Abgasuntersuchung im Pkw-Bereich flächendeckend bei hundert Euro aufwärts. „Werkstätte lassen sich zusätzlich zu der eigentlichen Untersuchung die Bereitstellung von Hebebühne, Brems- und Lichtmessstand sowie den Mechaniker bezahlen, weshalb die Kosten hier mitunter deutlich höher ausfallen,“ erklärt #userInhaber#. „Hier sollte deshalb unbedingt im Vorfeld ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, wobei auch auf die einzelnen Leistungen eigens ausgewiesene Umsatzsteuer beachtet werden muss.“ Der Vorteil: Werden in der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, können diese vor Ort noch während der Prüfung behoben werden. Bei der Prüfstraße ist dies nicht möglich: Hier bedeutet jeder noch so vermeintlich kleine Mangel eine eigene Fahrt in die Werkstatt samt anschließender Nachkontrolle. Um zusätzliche Kosten durch unnötige, weil vermeidbare Nachkontrollen oder verpasste Fristen zu vermeiden, rät #userInhaber# allen Fahrzeughaltern, sich rechtzeitig um einen Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu kümmern und das eigene Fahrzeug im Vorfeld möglichst gründlich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Früh übt sich: Begleitetes Fahren

15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Medienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Neuer Bußgeldkatalog: Was lange währt, wird endlich gut?

15.10.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 08. Oktober den zuvor von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zur StVO-Novelle verabschiedet. Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog anhaltende politische Diskussionen. Die nun in Teilen abgemilderten Sanktionen waren ursprünglich Teil einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung, die bereits im April 2020 in Kraft getreten ist. Doch nur einen Monat später kassierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder ein. Aufgrund anhaltender Rechtsunsicherheit kehrten die Länder bis auf Weiteres zum alten Regelwerk zurück, es folgte ein anhaltender Streit um Strafmaß und Fahrverbote. Mit dem Beschluss findet die Debatte nun ihr vorzeitiges Ende. Im Ergebnis steigen Bußgelder fast flächendeckend teils erheblich, besonders Raser und Falschparker müssen fortan deutlich tiefer in die Tasche greifen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen bleiben die Fahrverbotsgrenzen hingegen unverändert, ein Erfolg für Kritiker und Interessenverbände. Wenn der Beschluss in voraussichtlich wenigen Wochen rechtskräftig wird, scheint neuerliche Konfusion in der Bevölkerung vorprogrammiert: Zu langwierig und verworren ist die Entstehungsgeschichte des neuen Regelwerks. #userInhaber# von der #userName# hat von Berufswegen täglich mit der StVO zu tun und erklärt, worauf sich Verkehrssünder zukünftig einstellen müssen: „Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße werden die Verwarnungsgelder nahezu verdoppelt. Hinzu kommen einige gänzlich neue Regeln, so wird z.B. das Befahren der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr zukünftig mit 240 Euro geahndet, obendrein gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.“ Im Bezug auf falsch abgestellte Fahrzeuge finden sich im Bußgeldkatalog zahlreiche neue Verstöße – versehen mit jeweiligen Sanktionen. „Hierbei handelt es sich mehr um eine Ausdifferenzierung bereits geltender Regeln“, so #userInhaber#. „Das Parken in zweiter Reihe, auf Rad- oder Busfahrbahn war auch in der Vergangenheit unzulässig, der Gesetzgeber schafft sich nun Möglichkeiten, gezielt nach Schwere des Vergehens zu sanktionieren.“ So variieren die entsprechenden Bußgelder, je nachdem, ob durch das falsch geparkte Auto eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Das selbst erklärte Ziel der Gesetzesnovelle besteht indes in der Förderung einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“. Folglich werden auch Umweltverstöße und Beeinträchtigungen der alternativen Verkehrsformen strikter geahndet. Wer etwa dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt, muss anstatt 10 neuerdings 80 Euro zahlen, auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei kommt nun dazu. Doch inwieweit wirken höhere Strafen tatsächlich abschreckend auf Verkehrssünder? „Prinzipiell sind Bußgelder ein probates Mittel“, meint #userInhaber#. „Allerdings ist und bleibt Verkehrssicherheit keine Frage der Bezahlbarkeit. Im internationalen Vergleich sind Verkehrsdelikte in Deutschland übrigens weiterhin relativ billig – das weiß jeder, der im Urlaub schon einmal ein Knöllchen bekommen hat.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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