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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Ein Beruf mit Zukunft

15.03.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrlehrer sorgen für Sicherheit auf Deutschlands Straßen Junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus und nehmen es dabei mit den Vorschriften nicht immer ganz genau. Im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben. „Mein Job ist, Schüler so auszubilden, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind, sicher und vorausschauend fahren“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. Ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis ist das A und O – das weiß der Fahrlehrer aus seiner langjährigen Arbeit: „Wir müssen den richtigen Ton treffen und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer neben Fachwissen daher vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. Soziale Kompetenz ist in diesem Beruf also unverzichtbar. Und was sind die praktischen Voraussetzungen, um Fahrlehrer zu werden? „Wer die Ausbildung machen möchte, muss mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen“, erläutert #userInhaber#. Auszubildende absolvieren zunächst fünf Monate lang die Fahrlehrerfachschule. Neben Technik, Recht oder praktischem Fahren spielen hier auch Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten eine wichtige Rolle. Nach einer mündlichen und schriftlichen Prüfung folgen dann mindestens viereinhalb Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. „Bei uns gibt es aber auch die Möglichkeit, erst einmal mit einer Ausbildung im Büromanagement zu beginnen, um zu sehen, ob die Arbeit in der Fahrschule einem liegt“, erklärt Fahrschulinhaber #userInhaber#. Für fertig ausgebildete Fahrlehrer sind dann regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen gesetzlich vorgeschrieben. So bleiben sie in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden. Genauere Auskunft gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#. Deutschlandweite Ausschreibungen finden Sie auf www.fahrlehrer-gesucht.de.

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Info zu Theorie und Praxis

08.03.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Theorie und Praxis: So läuft’s Wenn Du die vorgeschriebene Anzahl Theoriestunden zusammen hast und nicht mehr als drei Monate unter dem Mindestalter für Deine Führerscheinklasse bist, kannst Du in der TÜV-Prüfstelle die theoretische Prüfung ablegen. Dazu musst Du Folgendes mitbringen: • Eine Bescheinigung Deiner Fahrschule über die Teilnahme am Theorieunterricht • Deinen Personalausweis oder Reisepass • Die Prüfzulassung der Führerscheinstelle Die Prüfungen finden am Computer statt. Hier werden Dir 30 Fragen gestellt. Sie kommen aus den Bereichen Gefahrenlehre, Verkehrszeichen, Regeln im Straßenverkehr und technisches Wissen für Deine Führerscheinklasse. Es gibt dabei keine zeitliche Begrenzung, Du kannst die Fragen also in Ruhe beantworten und dabei auch hin- und herblättern. Um die theoretische Prüfung zu bestehen, darfst Du höchstens zehn Fehler-Punkte haben. Allerdings bist Du mit zwei Fehlern zu je fünf Punkten bereits durchgefallen. In diesem Fall kannst Du die Prüfung nach frühestens zwei Wochen wiederholen. Wenn Du die Theorieprüfung bestanden hast und höchstens einen Monat unter dem Mindestalter für Deine Führerscheinklasse bist, darfst Du zur Praktischen Prüfung antreten. Zwischen den beiden Prüfungen dürfen höchstens 12 Monate liegen. Von uns erfährst Du, wann Du fit bist, um die Praxisprüfung zu bestehen. Die Fahrstrecke gibt der Prüfer vor, der auf dem Rücksitz Platz nimmt. Neben Dir sitzt wie gewohnt Dein Fahrlehrer. Der Prüfer will sehen, ob Du verschiedene Situationen im Straßenverkehr meistern kannst. Dazu gehören das Linksabbiegen, das Anfahren am Berg, das Rückwärtseinparken oder die Gefahrenbremsung. Sobald Dein Fahrlehrer eingreifen muss, wird die Prüfung abgebrochen. Kleine Fehler, z.B. einen abgewürgten Motor, kannst Du dadurch ausgleichen, dass Du sie sicher behebst. Machst Du allerdings vermehrt solche kleinen Fehler oder überfährst Du beispielsweise eine rote Ampel oder ein Stopp-Schild, hast Du die Prüfung nicht bestanden. Am Ende der Prüfungsfahrt musst Du das Fahrzeug sicher abstellen. Dazu gehören z.B. das Anziehen der Handbremse, das Einrasten des Lenkradschlosses und der Blick in den Seitenspiegel vor dem Aussteigen. Nun erfährst Du die Bewertung des Prüfers. Solltest Du nicht bestanden haben, bekommst Du ein Protokoll der Fehler und darfst es frühestens nach zwei Wochen wieder versuchen. Ist alles gut gegangen, erhältst Du Deinen Führerschein und die zweijährige Probezeit beginnt. Wenn Du das Mindestalter noch nicht erreicht hast, musst Du allerdings noch bis zu Deinem Geburtstag warten.

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